1. ALLGEMEINES
Aufträge der k2 eCommerce Agentur werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange diese nicht schriftlich anerkannt wurden.
2. LEISTUNGEN
Die Tätigkeit von k2 eCommerce Agentur besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von k2 eCommerce Agentur empfohlenen oder mit k2ecom Consulting abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn k2 eCommerce Agentur die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
Der konkrete Inhalt und Umfang der von k2 eCommerce Agentur zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird k2 eCommerce Agentur den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch k2 eCommerce Agentur auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
k2 eCommerce Agentur legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist k2 eCommerce Agentur nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von k2 eCommerce Agentur Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von k2 eCommerce Agentur gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von k2 eCommerce Agentur und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden.
Die Bereitstellung der Arbeitsergebnisse von k2 eCommerce Agentur kann auf elektronischem Wege, beispielsweise durch Versand per E-Mail oder durch Ablage auf einem zuvor benannten Server, erfolgen.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber stellt k2 eCommerce Agentur die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von k2 eCommerce Agentur die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist k2 eCommerce Agentur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann k2 eCommerce Agentur dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
4. VERGÜTUNG
Die Leistungen von k2 eCommerce Agentur werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei k2 eCommerce Agentur geltenden Netto-Tagessätzen in Höhe von EUR 900, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Reise- und Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
k2 eCommerce Agentur ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen nach vorheriger Ankündigung angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
Werden angeforderte Rechnungen von k2 eCommerce Agentur nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist k2ecom Consulting berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann k2 eCommerce Agentur nach vorangegangener schriftlicher Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann k2 eCommerce Agentur dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
Zeit- und Vergütungsprognosen von k2 eCommerce Agentur in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand
von Faktoren abhängen kann, die von k2 eCommerce Agentur nicht beeinflusst werden können.
Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von k2 eCommerce Agentur zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 20%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Abrechnung der von k2 eCommerce Agentur erbrachten Leistungen erfolgt, sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, aufwandsbasiert zum Monatsende. k2 eCommerce Agentur stellt eine entsprechende Leistungsübersicht in Form eines Tätigkeitsnachweises bereit. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist k2 eCommerce Agentur in der Wahl der Form der Leistungsübersicht frei.
Bei der mit k2 eCommerce Agentur vereinbarten Vergütung handelt es sich um Brutto-Preise inkl. MwSt., soweit der Kunde Verbraucher i.S. d. § 13 BGB ist, ansonsten um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Die Rechnungen von k2 eCommerce Agentur werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden umgehend fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 10. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von k2ecom Consulting angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das der k2 eCommerce Agentur angegebene Konto zu überweisen.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von k2 eCommerce Agentur, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% p.a. oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, soweit nicht § 354a HGB entgegensteht; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
6. HAFTUNG
Die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund und insbesondere wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus erwachsenden Folgeschäden – ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
a) uns oder unseren Vertretern, Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,
b) für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
c) für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf solche Schäden begrenzt, mit denen vernünftiger Weise zu rechnen ist, die Haftung pro Schaden beträgt jedoch maximal Euro 100.000,-.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Meissen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Meissen, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Meissen vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
© k2 eCommerce Agentur 2024
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